Übernimmt meine Krankenkasse klassische Massagen?
Nach unserem letzten Beitrag zum Thema Alternativmedizin liefen die Telefone heiss. Viele Leser hatten das fast gleiche Problem: „Bis jetzt hat meine Krankenkasse die Kosten für meine Massagen bei meiner Therapeutin oder Kosmetikerin anstandslos bezahlt. Auf einmal sträubt sie sich aber, und verlangt (bei manchen Kassen) ein ärztliches Zeugnis. Einige Krankenkassen wollten diese Regelung gar rückwirkend anwenden. Ist das überhaupt zulässig?“
Der Rechtsexperte in Sachen Alternativmedizin und Krankenkasse Maximilian Scherrer der Sogedas AG in Basel erklärt die Rechtslage:
Maximilian Scherrer |
„Die Behandlungskosten alternativmedizinischer Anwendungen
wie zum Beispiel der Osteopathie oder der Kinesiologie aber auch solcher wie
der klassischen Massage dürfen von Gesetzes wegen nicht aus der obligatorischen
Grundversicherung der Krankenkassen übernommen werden. Hierzu bräuchte es eine (freiwillige)
Heilungskostenzusatzversicherung.“
Die Fachspezialisten der Sogedas AG haben für Sie eine
Liste zusammengestellt, welche Krankenkassen, welche Behandlungen, bei welchen
Therapeuten anerkennen und mindestens teilweise übernehmen. Für diese
Behandlungen wird in der Regel keine ärztliche Verordnung benötigt. Die Krankenkassen
übernehmen diese Kosten aufgrund ihrer allgemeinen Versicherungsbestimmungen.
Verlangen sie diese Liste einfach hier mit dem Vermerk „Therapeutenliste“.
Das sollten Sie jetzt kontrollieren:
klassische Massage von der Krankenkasse übernommen |
Übernimmt Ihre Zusatzversicherung die Kosten für
Alternativmedizin? Wieviel Prozent dieser Kosten werden übernommen? Und bis zu
welchem jährlichen Maximalbetrag?
Wie bei den Transportkosten, Zahnspangen, Hilfsmittel,
Badekuren usw. gilt auch hier: Geben Sie sich auf keinen Fall mit weniger als
90% der Kosten, unbegrenzt zufrieden. Sie
setzen sonst sich und Ihre Familie einem enormen finanziellen Risiko aus. Das
Expertenteam von Sogedas steht Ihnen gerne kostenlos mit Rat und Tat zur Seite.
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