Sogedas - Dossier: Zusatzversicherungen
Thema: Transport- und Rettungskosten
Repatriierung aus dem Ausland durch die Rega. Kosten: Fr. 160'000.-- |
Was viele nicht wissen: Die Rega ist keine Versicherung!
Sie kann Ihren Gönnern die Kosten erlassen, muss aber nicht.
Die Sommerferien stehen vor der Tür. Grund genug für Sogedas sich
einer Versicherungsleistung der Krankenkasse zu widmen, die sehr oft übersehen
oder unterschätzt wird: der Repatriierung. In diesem Punkt hat sich die Rega in jüngster
Vergangenheit nicht gerade mit Rum bekleckert. Wuie ist es bei Ihnen? Ich nehme
an, sollten Sie im Ausland verunfallen oder ernsthaft krank werden, möchten Sie
sich auch schnellst möglich zurück in die Schweiz fliegen lassen – stimmt’s?
Nun, dies ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit sehr hohen
Kosten, oft weit über 100‘000.-- Franken verbunden sein. Darum ist der
wichtigste Baustein jeder Ferien- und Reisezusatz-versicherung, die Übernahme
der Kosten für eine allfällige Repatriierung (Heimschaffung).
Leider kein Einzelfall - Rega im Alltag |
In unseren Beratungen müssen wir oft mit schrecken
feststellen, dass viele Versicherte „freiwillig“ auf diesen wichtigen Zusatz
verzichten. „Für das haben wir die Rega“ sagen Sie stolz oder „da sind wir ja bei der Rega versichert.“ Halt! Stopp! Sogedas macht Schluss mit diesem
Aberglauben! Dieser Irrglaube kann Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Lassen Sie
uns darum ein für alle Mal klar stellen: Die Rega ist eine Rettungsflugwacht
und keine Krankenkasse oder Versicherung. Sie sind im besten Fall Gönner der
Rega, aber niemals dort versichert. Klar, es stimmt schon, dass Gönner von der Rega
bislang kostenlos in die Heimat zurück brachte, wenn diese nicht über einen
genügenden Versicherungsschutz verfügten. Dieser Leistungsverzicht zugunsten der
Gönner belief sich zuletzt auf rund 8 Millionen Franken. Aber dieses Entgegenkommen
war mehr oder weniger freiwillig. Rechtlich gesehen ist die Rega nicht dazu verpflichtet
Ihre Gönner kostenlos zu repatriieren. Denn die Rega ist mit Ihren Gönnern zu
keiner Zeit einen rechtlich bindenden Vertrag eingegangen; es gibt darum auch
keinerlei Leistungspflicht gegenüber den Gönnern der Schweizerischen
Rettungsflugwacht.
Sogedas liest das Kleingedruckte
So steht es auch klar und deutlich in den sogenannten Gönnerbestimmungen
der Rega: „Als Dank für diese Unterstützung kann die Rega nach ihrem Ermessen und
im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Gönnerinnen und Gönnern die Kosten für die
(…) Hilfeleistungen teilweise oder ganz erlassen, falls Versicherungen,
Krankenkassen oder andere leistungspflichtige Dritte für die Kosten des
Einsatzes nicht oder nur teilweise aufkommen.“ Liest man weiter, wird es noch
deutlicher: „…die Rega erbringt die Hilfeleistung ohne Rechtspflicht.“ Das Brisante daran: In der Vergangenheit
waren diese Bestimmungen nicht so unverbindlich formuliert.
Solch strengen Gönnerbestimmungen sind ein deutliches Zeichen
dafür, wie extrem sich die Rega verändert hat, nicht zuletzt auch kulturell. Aufgrund
der grosszügigen Gönnerbeiträgen konnte sich die Rega bislang diese rein freiwillige
Handhabung locker leisten. Aber genau das kann sich jederzeit ändern – ebenso
wie sich die unverständlich hohe Entlohnung des Stiftungsrates und CEO in jüngster
Zeit drastisch geändert hat.
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