Montag, 12. Mai 2014

Wie bitte? Sie sind bei der Rega versichert? Nein! sind Sie nicht...



Sogedas - Dossier: Zusatzversicherungen



Thema: Transport- und Rettungskosten 

Die Rega bringt mich nach Hause
Repatriierung aus dem Ausland durch die Rega. Kosten: Fr. 160'000.--

Was viele nicht wissen: Die Rega ist keine Versicherung! Sie kann Ihren Gönnern die Kosten erlassen, muss aber nicht.

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Grund genug für Sogedas sich einer Versicherungsleistung der Krankenkasse zu widmen, die sehr oft übersehen oder unterschätzt wird: der Repatriierung.  In diesem Punkt hat sich die Rega in jüngster Vergangenheit nicht gerade mit Rum bekleckert. Wuie ist es bei Ihnen? Ich nehme an, sollten Sie im Ausland verunfallen oder ernsthaft krank werden, möchten Sie sich auch schnellst möglich zurück in die Schweiz fliegen lassen – stimmt’s? Nun, dies ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit sehr hohen Kosten, oft weit über 100‘000.-- Franken verbunden sein. Darum ist der wichtigste Baustein jeder Ferien- und Reisezusatz-versicherung, die Übernahme der Kosten für eine allfällige Repatriierung (Heimschaffung).

Sogedas informiert über die Rega
Leider kein Einzelfall - Rega im Alltag
In unseren Beratungen müssen wir oft mit schrecken feststellen, dass viele Versicherte „freiwillig“ auf diesen wichtigen Zusatz verzichten. „Für das haben wir die Rega“ sagen Sie stolz oder „da sind wir  ja bei der Rega versichert.“  Halt! Stopp! Sogedas macht Schluss mit diesem Aberglauben! Dieser Irrglaube kann Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Lassen Sie uns darum ein für alle Mal klar stellen: Die Rega ist eine Rettungsflugwacht und keine Krankenkasse oder Versicherung. Sie sind im besten Fall Gönner der Rega, aber niemals dort versichert. Klar, es stimmt schon, dass Gönner von der Rega bislang kostenlos in die Heimat zurück brachte, wenn diese nicht über einen genügenden Versicherungsschutz verfügten. Dieser Leistungsverzicht zugunsten der Gönner belief sich zuletzt auf rund 8 Millionen Franken. Aber dieses Entgegenkommen war mehr oder weniger freiwillig. Rechtlich gesehen ist die Rega nicht dazu verpflichtet Ihre Gönner kostenlos zu repatriieren. Denn die Rega ist mit Ihren Gönnern zu keiner Zeit einen rechtlich bindenden Vertrag eingegangen; es gibt darum auch keinerlei Leistungspflicht gegenüber den Gönnern der Schweizerischen Rettungsflugwacht.

Sogedas liest das Kleingedruckte

So steht es auch klar und deutlich in den sogenannten Gönnerbestimmungen der Rega:  „Als Dank für diese Unterstützung kann die Rega nach ihrem Ermessen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Gönnerinnen und Gönnern die Kosten für die (…) Hilfeleistungen teilweise oder ganz erlassen, falls Versicherungen, Krankenkassen oder andere leistungspflichtige Dritte für die Kosten des Einsatzes nicht oder nur teilweise aufkommen.“  Liest man weiter, wird es noch deutlicher:  „…die Rega erbringt die Hilfeleistung ohne Rechtspflicht.“  Das Brisante daran: In der Vergangenheit waren diese Bestimmungen nicht so unverbindlich formuliert.

Solch strengen Gönnerbestimmungen sind ein deutliches Zeichen dafür, wie extrem sich die Rega verändert hat, nicht zuletzt auch kulturell. Aufgrund der grosszügigen Gönnerbeiträgen konnte sich die Rega bislang diese rein freiwillige Handhabung locker leisten. Aber genau das kann sich jederzeit ändern – ebenso wie sich die unverständlich hohe Entlohnung des Stiftungsrates und CEO in jüngster Zeit drastisch geändert hat.

Hier Offerte einholen:

Sogedas - wir lieben was wir tun
Sogedas für Ihre Sicherheit

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen