Montag, 5. Mai 2014

Alternativmedizin! Wie versichere ich mich richtig!



Alternativmedizin in der Krankenkasse - sogedas!

Komplementärmedizin Krankenkasse
Zusatzversicherungen für Alternativmedizin - Sogedas weiss wo!
Das Krankenversicherungs-gesetz (KVG) reduziert die komplementär-medizinischen Massnahmen auf eine Handvoll kassenpflichtiger Anwendungen, welche bereits seit 2012 wissenschaftlich begleitet werden. Aus diesem Grund werden unzählige komplementärmedizinische bzw. alternativmedizinische Heilmethoden, in der obligatorischen Grundversicherung (OKP) nicht anerkannt. Will man herausfinden, was unter welchen Bedingungen bezahlt wird, stehen viele Patienten oder interessierten, vor einer grossen Herausforderung?

Nun - der eine schwört darauf, die andere lehnt "Alternativmedizin" absolut ab. Vielleicht sind Sie Allergiker und haben sich auch schon einmal mit genau so einer Therapiemethode befasst, die eben nicht aus der obligatorischen Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen wird. Es würde uns nicht überraschen, wenn bei Ihnen dann die gleichen Fragen aufgetaucht wären wie bei anderen betroffenen. Ist die Methode wirksam? Ist der Therapeuten von
komplementärmedizinische Behandlungsmethoden Krankenkasse
Alternativmedizinische Behandlung
meiner Kasse anerkannt? Und trägt die Zusatzversicherung meiner Krankenkasse diese Kosten? Eine Umfrage von Sogedas macht es deutlich: 50% der Leute, die ihre Krankenkasse wechseln und an einer Heilungskosten-Zusatzversicherung interessiert sind, Interessieren sich auch für Versicherungslösungen, welche die nicht zu unterschätzenden Kosten einer alternativmedizinischen Behandlung decken. (speziell Frauen und junge Familien mit kleinen Kindern).

2014 gehören folgende 5 Leistungen zu den kassenpflichtigen:

1.   Akupunktur
2.   Anthroposophische Medizin
3.   Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin
4.   Ärztliche Klassische Homöopathie
5.   Phytotherapie

Aber Achtung: Voraussetzung ist jedoch dass die entsprechenden Ärztinnen und Ärzte über einen entsprechenden FMH-Fähigkeitsausweis verfügen! Hier finden Sie die  entsprechenden Fachärzte in Ihrer Nähe.

Welche Methoden werden von der obligatorischen Grundversicherung nicht übernommen?

Nebst den 5 zuvor genannten Leistungen gibt es noch zahlreiche andere Alternativmedizinische Methoden,  wie z.B. die Aromatherapie, die Cranio-Sacral-Therapie, die Fussreflexzonenmassagen, Osteopathie und viele mehr. Diese sind aber alle nicht kassenpflichtig. Wenn Sie also auf mehr, als die 5 Fünf genannten alternativmedizinischen Anwendungen zurückgreifen wollen, müssen Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügen. Die Fachspezialisten von Sogedas helfen Ihnen gerne bei der Wahl der für Sie richtigen Krankenkasse. Denn je nach Anbieter gibt es riesige unterschiede in den Beiträgen die an solche Kosten gewährt. Eine Deckung von 90% der Kosten, (ohne betragliche Begrenzung) ist auf jeden Fall anzustreben.
Zusatzversicherung für Alternativmedizin
Akupunktur von der Krankenkasse übernomen... sogedas!

Aber auch wenn Sie über eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin verfügen, sind diese Beiträge nicht bei allen Krankenkassen von vornherein garantiert. Viele Krankenkassen machen ihre Kostengutsprachen von gewissen Qualitätsanforderungen abhängig, die von den entsprechenden Therapeuten zu erfüllen sind, etwa die Ausbildung oder der Erfahrung.

Das Erfahrungsmedizinische Register (EMR) und die Schweizerische Stiftung fürKomplementärmedizin (ASCA) haben zu diesem Zweck eigene Qualitätslabel entwickelt welche von den meisten Krankenkassen als Voraussetzung für eine Kostenübernahme massgebend sind. Therapeutinnen und Therapeuten welche über dieses Qualitätslabel erhalten, verfügen über die nötige berufliche Qualifikation und werden daher von den meisten Krankenkassen anerkannt.  

Tipps von den Leistungsspezialisten von SOGEDAS AG, Basel:

Wir kennen sämtliche Krankenkassen der Schweiz und wissen, welche Kasse für Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget die Richtige ist. Unsere Beratungen sind kostenlos. Vereinbaren Sie am besten gleich hier ein kosenloses Beratungsgespräch  – 30 Minuten die Ihnen viel Geld sparen können!

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