Alternativmedizin in der Krankenkasse - sogedas!
Zusatzversicherungen für Alternativmedizin - Sogedas weiss wo! |
Nun -
der eine schwört darauf, die andere lehnt "Alternativmedizin" absolut ab. Vielleicht
sind Sie Allergiker und haben sich auch schon einmal mit genau so einer Therapiemethode
befasst, die eben nicht aus der obligatorischen Grundversicherung Ihrer
Krankenkasse übernommen wird. Es würde uns nicht überraschen, wenn bei Ihnen
dann die gleichen Fragen aufgetaucht wären wie bei anderen betroffenen. Ist die
Methode wirksam? Ist der Therapeuten von
meiner Kasse anerkannt? Und trägt die
Zusatzversicherung meiner Krankenkasse diese Kosten? Eine Umfrage von Sogedas
macht es deutlich: 50% der Leute, die ihre Krankenkasse wechseln und an einer Heilungskosten-Zusatzversicherung
interessiert sind, Interessieren sich auch für Versicherungslösungen, welche
die nicht zu unterschätzenden Kosten einer alternativmedizinischen Behandlung decken.
(speziell Frauen und junge Familien mit kleinen Kindern).
Alternativmedizinische Behandlung |
2014 gehören folgende 5 Leistungen zu den kassenpflichtigen:1. Akupunktur2. Anthroposophische Medizin3. Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin4. Ärztliche Klassische Homöopathie5. Phytotherapie
Aber
Achtung: Voraussetzung ist jedoch dass die entsprechenden Ärztinnen und Ärzte
über einen entsprechenden FMH-Fähigkeitsausweis verfügen! Hier finden Sie die entsprechenden Fachärzte in Ihrer Nähe.
Welche Methoden werden von der obligatorischen Grundversicherung nicht übernommen?
Nebst
den 5 zuvor genannten Leistungen gibt es noch zahlreiche andere Alternativmedizinische
Methoden, wie z.B. die Aromatherapie, die
Cranio-Sacral-Therapie, die Fussreflexzonenmassagen, Osteopathie und viele mehr.
Diese sind aber alle nicht
kassenpflichtig. Wenn Sie also auf mehr, als die 5 Fünf genannten alternativmedizinischen
Anwendungen zurückgreifen wollen, müssen Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung
verfügen. Die Fachspezialisten von Sogedas helfen Ihnen gerne bei der Wahl der
für Sie richtigen Krankenkasse. Denn je nach Anbieter gibt es riesige
unterschiede in den Beiträgen die an solche Kosten gewährt. Eine Deckung von
90% der Kosten, (ohne betragliche Begrenzung) ist auf jeden Fall anzustreben.
Aber
auch wenn Sie über eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin verfügen, sind
diese Beiträge nicht bei allen Krankenkassen von vornherein garantiert. Viele
Krankenkassen machen ihre Kostengutsprachen von gewissen Qualitätsanforderungen
abhängig, die von den entsprechenden Therapeuten zu erfüllen sind, etwa die
Ausbildung oder der Erfahrung.
Das
Erfahrungsmedizinische Register (EMR) und die Schweizerische Stiftung fürKomplementärmedizin (ASCA) haben zu diesem Zweck eigene Qualitätslabel
entwickelt welche von den meisten Krankenkassen als Voraussetzung für eine
Kostenübernahme massgebend sind. Therapeutinnen und Therapeuten welche über
dieses Qualitätslabel erhalten, verfügen über die nötige berufliche
Qualifikation und werden daher von den meisten Krankenkassen anerkannt.
Tipps von den Leistungsspezialisten von SOGEDAS AG, Basel:
Wir
kennen sämtliche Krankenkassen der Schweiz und wissen, welche Kasse für Ihre
Bedürfnisse und Ihr Budget die Richtige ist. Unsere Beratungen sind kostenlos.
Vereinbaren Sie am besten gleich hier ein kosenloses Beratungsgespräch – 30 Minuten die
Ihnen viel Geld sparen können!
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