Sonntag, 18. Mai 2014

Pensionskassenausweis - SOGEDAS



Pensionskassenausweis: So liest man ihn!

Für eine sorgenfreie Zukunft: SOGEDAS

Ausweis der Pensionskasse - Sogedas
Vorsorgeausweis der Pensionskasse - Sogedas
Die Vorsorgeexperten der Sogedas AG in Basel wissen: „Hinter den Zahlen im Ausweis Ihrer Pensionskasse verstecken sich harte Fakten. Doch für die meisten ist er ein Buch mit sieben Siegeln: der Vorsorgeausweis der Pensionskasse. Die Vorsorgespezialisten der Sogedas AG haben deshalb eine kleine „Lesehilfe“ bereitgestellt: Nehmen Sie sich einen kurzen Moment Zeit und erfahren Sie, wie man dieses wichtige Dokument richtig liest. –  Verschaffen sie sich den Durchblick… denn es geht um Ihr Vorsorgeguthaben.

Sie fragen – wir antworten! SOGEDAS

Sollten Sie beim Studium Ihres PK-Ausweises fragen haben, so stehen wir Ihnen für einfache Auskünfte gerne kostenlos mit Rat und Tat zur Seite. Hier geht’s zum Hilfe-Formular der Sogedas AG.












Vorsorgeausweis 2014 (Muster)

Grunddaten

Gemeldeter AHV Jahreslohn

1
Versicherter Jahreslohn

Entwicklung des Altersguthaben


obligatorisch       überobligatorisch          Total

Altersguthaben per 1.1.2013

2
Einkauf im Jahr 2013

Zins im Jahr 2013

Altersgutschrift im Jahr 2013

Altersgutschrift per 1.1.2014

Leistungen im Alter bei ordentlicher Pensionierung

Voraussichtliches Alterskapital

3
Voraussichtliche jährliche Altersrente

Altersleistungen bei vorzeitiger Pensionierung

Voraussichtliche jährliche Altersrente mit 64/63/62/61/60

4
Leistungen im Todesfall

Jährliche Ehegattenrente

5
Jährliche Lebenspartnerrente

Todesfallkapital

Jährliche einfache Waisenrente

Jährliche Vollwaisenrente

Leistungen bei Invalidität (Invaliditätsgrad 100 %)

Jährliche Invalidenrente

6
Jährliche Invaliden Kinderrente

Finanzierung/Beiträge 2013

Sparbeitrag Arbeitnehmer

7
Risikobeitrag Arbeitnehmer

Verwaltungskosten Arbeitnehmer

Persönlicher Monatsbeitrag

Jährlicher Beitrag Arbeitgeber

Weitere Angaben

Freizügigkeitsleistung per 1.1. 2013

8
Max. mögl. Vorbezug für Wohneigentum

Maximal möglicher Einkauf

9
Deckungsgrad der Personalvorsorgestiftung

10



Sogedas AG Basel
Sogedas AG, Jacob Burckhardt Strasse 61, 4052 Basel

1. Gemeldeter AHV-Jahreslohn:

Diese Zahl entspricht Ihrem tatsächlich verdientem Jahreslohn. Kontrollieren Sie im Pensionskassen-Reglement, ob auch der 13. Monatslohn und etwaige Gratifikationen oder ein allfälliger Bonus enthalten ist.

Versicherter Jahreslohn:

Entspricht der versicherten AHV-Lohnsumme abzüglich dem  Koordinationsabzug (24‘570.-- Franken). Sollte Ihre Pensionskasse bessere Leistungen vorsehen die gesetzlichen Mindest-Leistungen, wird der Abzug entsprechend geringer. Der versicherte Jahreslohn ist somit auf max. 59‘670 Franken beschränkt. Erhalten Sie mehr als 84‘240 Franken, so wird in der Regel nicht der ganze gemeldete Lohn versichert. Jene Pensionskassen versichern jedoch freiwillig auch höhere Löhne – dies nennt man überobligatorischen Leistungen.

Anmerkungen:

  • Allen Leistungen liegt der versicherten Lohn zugrunde. Kontrollieren Sie darum auf jedem Auszug, ob der gemeldete AHV-Lohn mit Ihrem Lohnausweis übereinstimmt. Achtung: Ist er zu gering, hat dies negative Konsequenzen auf die Rente, wie auch auf Ihre Todesfall- und Invaliditätsleistungen. 
  • Überprüfen Sie die Berechnung des versicherten Jahreslohnes. Im Falle einer Teilzeitanstellung beachten Sie dazu die entsprechenden Bestimmungen.

2. Vorhandenes Altersguthaben (AGH):

Dies ist das Kapital welches Sie in Ihrem Berufsleben bis jetzt angespart. Das AGH setzt sich aus allen eingebrachten Freizügigkeitsleistungen, sämtlichen Sparbeiträgen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer inkl. Zinsen sowie aus allfälligen freiwilligen Einzahlungen zusammen. Der Mindestzins beträgt seit 1.1.2014, 1,75 %. Auf dem überobligatorischen Kapital allerdings, darf ein tieferer Zinssatz zur Anwendung gelangen.

Anmerkung:

  • Vergleichen Sie jeweils Ihr aktuelles Guthaben mit dem letzten Pensionskassen-ausweis. Dieses muss um die im letzten Jahr einbezahlten Sparbeiträge plus allfällige Einkäufe, höher sein. Ist dieses nicht der Fall, verlangen Sie unbedingt eine Erklärung Ihrer Pensionskasse.

3. Leistungen im Alter:

Zeigt die Höhe Ihres voraussichtlichen Alterskapitals bzw. Ihrer Rente bei Pensionierung. Bei der Berechnung, geht die Pensionskasse davon aus, dass Ihr Lohn bis zur Pensionierung gleich bleibt. Der Zins welcher dieser Berechnung zugrunde liegt, ist von PKJ zu PK unterschiedlich. Zur Berechnung der prognostizierten Altersrente wird das Alterskapital mit dem sogenannten „Umwandlungssatz“ multipliziert (z.Zt. 6,8% für Frauen bzw. 6,85% für Männer).

Anmerkungen:

  • Für junge Menschen sind diese Angaben relativ unsicher da Ihr Lohn über die Jahre steigen wird, während die Umwandlungssätze jedoch sinken werden.
  • Wer kurz (2 - 3 Jahre) vor der Pension steht, tut gut daran, die zu erwartende Rente zu berechnen: Zur Rente der Pensionskasse muss die Rente der AHV hinzugezählt werden. Die AHV-Rente wird von der zuständigen AHV-Zweigstelle berechnet.

4. Leistungen bei vorzeitiger Pensionierung:

Die meisten Pensionskassen weissen auch aus, welche Auswirkungen eine Frühpensionierung für Sie hätte. Die würde Rente tiefer ausfallen, da  weniger lange Beiträge einbezahlt würden, die Zinseinnahmen für die fehlende Zeit fehlen und über einen entsprechend längen Zeitraum Rente ausgerichtet wird.

Anmerkung:

  • Fragen sie nach, ab wann Ihre Pensionskasse eine Frühpensionierung zulässt.
  • Die entsprechenden Bedingungen ersehen Sie im Reglement Ihrer Pensionskasse.


5. Ehegattenrente:

Dies ist der Betrag der Ihrem Ehepartner zusteht, sollten Sie ableben. Auch Konkubinats Partner können ebenfalls einen Rentenanspruch haben, jedoch müssen sie Minimum            5 Jahre zusammengelebt oder für gemeinsame Kinder gesorgt haben.

Waisenrente:
Ebenfalls ein Anspruch auf Rente besteht für Kinder unter 18 Jahren oder bis 25 Jahren, wenn sich diese noch in Ausbildung befinden.

Anmerkungen:

  • Leben sie in einem Konkubinat? Dann erkundigen Sie sich bei ihrer Pensionskasse, welche Leistungen sie vorsieht. Sollte Ihre Pensionskasse Möglichkeiten vorsehen, dann sollten Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner begünstigen.
  • Wenn die Leistungen Ihrer Pensionskasse nicht ausreichen, um Ihre Hinterbliebenen genügend abzusichern, ist es ratsam, Sie sich mit einer Todesfall-Risikoversicherung zu versichern.

6. Leistungen bei Invalidität:

Dies ist der Betrag, der nach einer festgelegten Wartefrist welche in der Regel zwölf Monate beträgt, zur Auszahlung kommt, wenn Sie Krankheitsbedingt invalid werden. Bei einer unfallbedingten Invalidität bezahlt die obligatorische Unfallversicherung.

Anmerkungen:

  • Bestehende Lücken in Ihrer Versicherungsdeckung können mit einer privaten Erwerbsunfähigkeitsrente abdecken.
  • Wichtig: Während der Wartefrist kann eine Einkommenslücke entstehen!  
 

7. Finanzierung:

Hier ist zu lesen, wie viel Ihr Arbeitgeber und wie viel Sie selbst in die Pensionskasse einbezahlt haben. Auch ist ersichtlich wie diese Beiträge Verwendung fanden; PK-Beiträge die der Altersvorsorge dienen fliessen in Ihr Altersguthaben, PK-Beiträge für die
Risikoversicherung sind jeweils einmalige Prämien für allfällige Leistungen bei Invalidität
oder Tod. Ein anderer Abzug betrifft die Verwaltungskosten Ihrer Pensionskasse: Das ist der Betrag den Sie für den Verwaltungsaufwand ihrer Pensionskasse bezahlen.

Anmerkungen:

  • Die PK müssen ihre Versicherten über die genaue Höhe der Aufwendungen für die Verwaltung informieren. Diese Zahl sollte maximal 6 bis 8% der Prämien ausmachen.
  • Kontrollieren Sie die ausgewiesenen Beträge mit den Abzügen Ihrer Lohnausweise. Reklamieren Sie sofort wenn Sie Abweichungen feststellen sollten.

8. Austrittsleistung/Vorbezug für Wohneigentumsförderung:

Diesen Betrag könnten Sie zur Finanzierung von Wohneigentum verwenden.

9. Möglicher Einkauf:

Bei den meisten Pensionskassen haben sie auch freiwillig die Möglichkeit zusätzliche Beiträge einzuzahlen. Da solche freiwilligen Einzahlungen von den Steuern in Abzug gebracht werden können, erhöht dies nicht nur Ihren Leistungsanspruch sondern hilft auch noch Steuern zu sparen.

Anmerkung:

  • Sollte die mögliche Einkaufssumme nicht angegeben sein, so fragen Sie bitte bei Ihrer PK nach. Innovative Pensionskassen erstellen Ihnen eine Offerte mit der für Sie geeigneten Einkaufssumme.

10. Deckungsgrad:

Der sogenannte „Deckungsgrad“ zeigt die finanzielle Lage Ihrer Pensionskasse. Ist der Deckungsgrad 100% oder mehr, so ist Ihre Pensionskasse „gesund“. Besteht jedoch ein Deckungsgrad von unter 90 Prozent wird es gefährlich: solche Pensionskassen müssen saniert werden; und das kostet Sie Geld.

Anmerkung:

  • Auch im Jahresbericht Ihrer Pensionskasse finden Sie aufschlussreiche Angaben zum Deckungsgrad wie zur finanziellen Situation und zur Anlagepolitik. Sollten Ihnen diese Angaben Grund sein um sich Sorgen zu machen, so nehmen Kontakt mit dem Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat Ihrer Pensionskasse auf.

Mehr zum Thema: Berufliche Vorsorge/BVG finden Sie auch hier.



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